B323/2013•Verfassungsgerichtshof B323/2013
B323/2013Cour constitutionnelle21 nov. 2013
VfGH / Anlassfall
I.Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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