U701/2013•Verfassungsgerichtshof U701/2013
U701/2013Cour constitutionnelle27 sept. 2013
Asylrecht, Ausweisung, Drittstaatsicherheit, Auslegung verfassungskonforme
I.Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung in dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl 390/1973).Die Entscheidung wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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