U520/2013•Verfassungsgerichtshof U520/2013
U520/2013Cour constitutionnelle17 sept. 2013
Asylrecht, Ausweisung, Zuständigkeit, Fristen, Wirkung aufschiebende, EU-Recht
I.Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl 390/1973).
Die Entscheidung wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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