B165/2013•Verfassungsgerichtshof B165/2013
B165/2013Cour constitutionnelle13 sept. 2013
Dienstrecht, Tribunal, Kollegialbehörde, Behördenzusammensetzung, Befangenheit, Nebengebühren
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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