U234/2013 ua•Verfassungsgerichtshof U234/2013 ua
U234/2013 uaCour constitutionnelle12 sept. 2013
Asylrecht, Ausweisung, Bescheidbegründung
I.Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Entscheidungen in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Die Entscheidungen werden aufgehoben.
II.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit jeweils € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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