Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B518/12
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 14.03.2013
Spruch
I.Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Meinungsäußerungs- und Rundfunkfreiheit verletzt worden.Der Bescheid wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.400,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.