Texte intégral
Verfassungsgerichtshof G107/78,G49/79
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 30.01.1980
Spruch
§149 Abs2 und 3 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien 21/1962, idF vor Inkrafttreten des Gesetzes vom 27. Juni 1978, LGBl. für Wien 28/1978, mit dem die Wr. Abgabenordnung - WAO geändert wird, waren verfassungswidrig.
Die Gesetzesstellen sind nicht mehr anzuwenden.
Der Landeshauptmann von Wien ist zur unverzüglichen Kundmachung der Feststellung im Landesgesetzblatt für Wien verpflichtet.