Verfassungsgerichtshof B29/77

B29/77Cour constitutionnelle30 janv. 1980

Regest

Finanzverfahren, VfGH / Zuständigkeit, Einkommensteuer, Gewinnermittlung (Einkommensteuer), Treu und Glauben

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B29/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.1980

Spruch

1. Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen die Feststellung der Bemessungsgrundlagen für den Gewerbeertrag und für das Gewerbekapital und die Festsetzung der einheitlichen Gewerbesteuermeßbeträge und die Gewerbesteuer für die Jahre 1970, 1971 und 1972 richtet, zurückgewiesen.

2. Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid, soweit er die Gewinne aus Gewerbebetrieb und den Gesamtbetrag der Einkünfte für 1970, 1971 und 1972 feststellt und die Einkommensteuer für die genannten Jahre festsetzt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der angefochtene Bescheid wird daher insoweit aufgehoben.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.