Verfassungsgerichtshof B401/77

B401/77Cour constitutionnelle12 mars 1980

Regest

Wiederverlautbarung, VfGH / Prüfungsmaßstab, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, Grundverkehrsrecht, Ausländergrunderwerb, Überfremdung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B401/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.1980

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren wird, soweit es aufgrund der von der A.-W. Gesellschaft mbH Z., eingeleitet wurde, eingestellt.

Der Antrag auf Feststellung, daß das dem angefochtenen Bescheid zugrunde liegende Rechtsgeschäft aus den in der Beschwerde vorgebrachten Gründen "nicht zu versagen ist", wird zurückgewiesen.

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