Verfassungsgerichtshof WI-7/79

WI-7/79Cour constitutionnelle18 juin 1980

Regest

Wahlen, Stimmzettel, Gemeinderecht, Wirkungsbereich eigener, Vorstellung, Wahlanfechtung administrative, Wahlvorschlag, Parteibezeichnung, VfGH / Kosten

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof WI-7/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.1980

Spruch

Der Wahlanfechtung wird stattgegeben.

Das Wahlverfahren betreffend die am 7. Oktober 1979 durchgeführte Wahl des Gemeinderates der Stadt Linz wird beginnend mit dem Beschluß der Stadtwahlbehörde vom 28. September 1979, der feststellte, daß die Parteibezeichnung "Kommunistischer Bund Österreichs (KB)" eindeutig von der Parteibezeichnung "Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ)" zu unterscheiden sei, aufgehoben.

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