Texte intégral
Verfassungsgerichtshof V9/79
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 18.06.1980
Spruch
Im Tarif zur Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 25. November 1976 über die Einhebung der Marktgebühren (Marktgebührenordnung), kundgemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 23/1976, wird die Zahl "79.-" im Abschn. B Punkt 2 litc als gesetzwidrig aufgehoben.
Die aufgehobene Verordnungsbestimmung ist auch auf die vor der Aufhebung verwirklichten Tatbestände nicht anzuwenden.
Die Oö. Landesregierung ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich im Landesgesetzblatt kundzumachen.