Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B193/76
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 23.10.1980
Spruch
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid infolge Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesvorschrift insoweit in seinen Rechten verletzt worden, als ihm in Bestätigung des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 4. Feber 1976 gemäß §60 Abs5 des Jagdgesetzes bis zur rechtskräftigen Entscheidung über eine Berufung jegliche Jagdausübung verboten wurde.
Der angefochtene Bescheid wird in diesem Umfang aufgehoben.
Im übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.