Verfassungsgerichtshof WI-7/80; WI-11/80

WI-7/80; WI-11/80Cour constitutionnelle18 mars 1981

Regest

VfGH / Wahlanfechtung, Wahlen, Wahlanfechtung administrative, Ermittlungsverfahren, Wahlvorschlag, Stimmzettel, VfGH / Formerfordernisse, VfGH / Kosten

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof WI-7/80,WI-11/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.03.1981

Spruch

I. Die Wahlanfechtung (WI-11/80) durch die Wählergruppen "ÖAAB - Liste der Arbeitnehmer von Fügen, Kleinboden, Kapfing und Gagering (Arbeiter, Angestellte, Beamte, Rentner)" und "Heimatliste der Gemeinde Fügen" wird zurückgewiesen.

II. Der Wahlanfechtung (WI-7/80) durch die Wählergruppe "Junge Wahlgemeinschaft Fügen - Liste für Ordnung und Fortschritt" wird stattgegeben.

Das Verfahren betreffend die am 23. März 1980 durchgeführte Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Fügen (pol. Bezirk Schwaz) wird beginnend mit der der Gemeindewahlbehörde gemäß §34 der Tir.

Gemeindewahlordnung 1973 obliegenden Prüfung der Wahlvorschläge aufgehoben.

III. Kosten werden nicht zugesprochen.

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