Verfassungsgerichtshof B243/80

B243/80Cour constitutionnelle11 juin 1981

Regest

VfGH / Gegenstandslosigkeit, Beschlagnahme, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B243/80

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.1981

Spruch

1. Das Verfahren wird, soweit eine am 3. April 1980 in H. durchgeführte Beschlagnahme von Waren des Beschwerdeführers, nämlich von Handtaschen, Gürteln samt 4 Koffern, in denen die Gürtel verwahrt waren, von Geldbörsen und Brieftaschen, sowie von 2 Paketen mit verschiedenem Modeschmuck, in Beschwerde gezogen ist, eingestellt.

2. Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

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