Verfassungsgerichtshof B328/79

B328/79Cour constitutionnelle11 juin 1981

Regest

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Beschlagnahme, Gewerberecht

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B328/79

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.1981

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist dadurch, daß am 21. Juni 1979 ihr gehörige Waren, nämlich 57 Baukästen und 58 Wasserbälle, im Hauptbahnhof Leoben von Organen der Bundespolizeidirektion Leoben beschlagnahmt wurden und die Beschlagnahme dieser Gegenstände bis 22. Juni 1979 aufrechterhalten wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

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