Verfassungsgerichtshof B282/78

B282/78Cour constitutionnelle24 juin 1981

Regest

Bescheid Spruch, Rechtsanwälte, Disziplinarrecht (Rechtsanwälte), Kollegialbehörde, Meinungsäußerungsfreiheit, Erwerbsausübungsfreiheit

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B282/78

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.06.1981

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid insoweit, als dadurch die Berufung gegen die Entscheidung über die Zustellung als unzulässig zurückgewiesen wurde, in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter und auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden. Insoweit wird der Bescheid aufgehoben.

Im übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.

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