Texte intégral
Verfassungsgerichtshof V32/80
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 17.06.1983
Spruch
1. Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Sbg.-Umgebung vom 10. Juli 1980, Z III/85/15-80, mit der in Seekirchen am Wallersee 1) für einige Straßen ein Fahrverbot für Tankfahrzeuge (ausgenommen die Zustellung von Heizöl) verfügt und 2) auf der Bahnhofstraße im Bereich der Zufahrt zur Entladerampe der ÖBB das Einbiegen nach links und nach rechts verboten wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Sbg. Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
2. Die Aufhebung des Punktes 2 dieser Verordnung tritt mit Ablauf des 30. November 1983 in Kraft.