Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B552/83,B553/83,B554/83,B555/83
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 08.06.1984
Spruch
Die Bf. F St. und R St. sind dadurch, daß sie am 23. Juli 1983 um etwa 2.30 Uhr von Beamten des Gendarmeriepostenkommandos Feldkirch unter Zwangsandrohung veranlaßt wurden, sich vom Haus Feldkirch, Qu-Gasse, zum Gendarmeriepostenkommando Feldkirch zu begeben und dort bis etwa 3.30 Uhr angehalten wurden, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.
Die Bf. J L und I Sch. sind durch die am 23. Juli 1983 um etwa 2.00 Uhr von Beamten des Gendarmeriepostenkommandos Feldkirch im Haus Feldkirch, Qu-Gasse, durchgeführte Nachschau im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.