Verfassungsgerichtshof G93/82

G93/82Cour constitutionnelle12 juin 1984

Regest

VfGH / Präjudizialität, Finanzstrafrecht, Beschlagnahme, VfGH / Prüfungsumfang, Zollrecht, Auslegung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof G93/82

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.1984

Spruch

1. Im §25 Abs2 des Zollgesetzes 1955, BGBl. 129, idF der Nov. BGBl. 527/1974, werden folgende Satzteile als verfassungswidrig aufgehoben:

"um sie unter Zollaufsicht zu bringen,";

"oder um die Deckung der Zölle, der sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben sowie allfälliger Geldstrafen und Kosten zu sichern" und

"für eine Zollstrafuntersuchung von Bedeutung sein können oder".

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Mai 1985 in Kraft.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.

2. Im übrigen wird das Gesetzesprüfungsverfahren eingestellt.

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