Texte intégral
Verfassungsgerichtshof V14/81,V15/81
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 12.06.1984
Spruch
1. Der zweite Satz des §2 Abs2 der V des Landeshauptmannes von Stmk. vom 28. November 1979, LGBl. 90, über die Einsammlung, Abfuhr, Beseitigung und Verwertung von Tierkörpern und Tierkörperteilen (Tierkörperverwertungsverordnung) wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Der Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz ist verpflichtet, diesen Ausspruch unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.
2. Im übrigen wird den Anträgen keine Folge gegeben.