Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B83/80
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 03.12.1984
Spruch
1. Soweit sich die Beschwerde gegen den Hausdurchsuchungsbefehl des Finanzamtes Wr. Neustadt vom 23. Jänner 1980 richtet, wird sie zurückgewiesen.
2. Der Bf. ist durch die am 24. Jänner 1980 in seinen Kanzleiräumlichkeiten von Organen des Finanzamtes Wr. Neustadt durchgeführte Hausdurchsuchung und die bei dieser Hausdurchsuchung erfolgte Beschlagnahme von Handakten wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.