Texte intégral
Verfassungsgerichtshof G40/85
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 04.10.1985
Spruch
Die Z6 im §49 Abs3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. 189/1955, idF der 19. Nov. zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, BGBl. 67/1967, ("Werkzeuggelder, wenn sie auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen gewährt werden;") wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. September 1986 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im BGBl. verpflichtet.