Texte intégral
Verfassungsgerichtshof V58/85
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 12.12.1985
Spruch
Die Kundmachung der Ktn. Landesregierung vom 18. November 1980, LGBl. 29/1981, über die Wiederverlautbarung des Landschaftsschutzgesetzes, gefertigt und gegengezeichnet: "Der Landeshauptmann: Wagner - Der Landesamtsdirektor: Dr. Lobenwein", wird aufgehoben.
Die Ktn. Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aufhebung im LGBl. verpflichtet.
Im übrigen wird das Prüfungsverfahren eingestellt.