Texte intégral
Verfassungsgerichtshof V4/85
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 18.03.1986
Spruch
I. Die Z2 ("Eigentumsübertragung von Futterflächen") sowie die Worte "... und Eigentumsübertragungen ...", jeweils in den Abs1 und 2 der Z4 der V des geschäftsführenden Ausschusses des Milchwirtschaftsfonds vom 22. März 1983 betreffend den Übergang der Einzelrichtmenge auf einen anderen Betrieb im Falle der Verpachtung oder der Eigentumsübertragung von Futterflächen, kundgemacht im amtlichen Teil der "Österreichischen Milchwirtschaft" vom 7. April 1983, Beilage 4 (zu Heft 7), S 41 f., waren gesetzwidrig.
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im BGBl. verpflichtet.
II. Im übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.