Texte intégral
Verfassungsgerichtshof G229/85
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 20.06.1986
Spruch
§20 Abs6 des Grunderwerbsteuergesetzes, BGBl. 140/1955, idF der Nov. BGBl. 277/1969, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Die aufgehobene Bestimmung ist auch in jener Rechtssache nicht mehr anzuwenden, die dem beim VfGH zu G125/86 anhängigen Verfahren zugrunde liegt.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im BGBl. verpflichtet.