Verfassungsgerichtshof B468/85

B468/85Cour constitutionnelle26 sept. 1986

Regest

VfGH / Zuständigkeit, VfGH / Legitimation, VfGH / Kosten, Hausrecht, Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B468/85

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1986

Spruch

I. Der Bf. ist dadurch, daß Organe der Bundespolizeidirektion Innsbruck am 27. Juni 1985 in seiner Wohnung in Innsbruck, ..., eine Hausdurchsuchung veranstalteten, in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht nach Art9 StGG, ferner dadurch, daß diese Beamten im Zug der Durchsuchung Schriftstücke beschlagnahmten, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums nach Art5 StGG verletzt worden.

II. Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

III. Die Verfahrenskosten werden gegeneinander aufgehoben.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.