Verfassungsgerichtshof B70/86

B70/86Cour constitutionnelle9 déc. 1986

Regest

Paßwesen, Verwaltungsstrafrecht Vollzug, Verwaltungsstrafrecht Berufung, Fremdenpolizei, Schubhaft, Aufenthaltsverbot, Festnehmung, VfGH / Kosten

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B70/86

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.12.1986

Spruch

Die Bf. ist durch die am 3. Dezember 1985 in Sbg. erfolgte Festnahme und durch die folgende Anhaltung, soweit diese bis 6. Dezember 1985 währte, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.

Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Bf. zu Handen ihres Vertreters die mit 7333,33 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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