Verfassungsgerichtshof B275/87

B275/87Cour constitutionnelle24 sept. 1987

Regest

Finanzstrafrecht, Freiheitsstrafen, Festnehmung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B275/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.1987

Spruch

Der Bf. ist dadurch, daß er im Auftrag des Finanzamts Wien-Umgebung von Sicherheitsorganen am 27. Februar 1987 nachmittags festgenommen und anschließend bis zu seiner Einlieferung in das Gefangenenhaus II des Landesgerichts für Strafsachen Wien angehalten wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, dem Bf. zu Handen seines Vertreters die mit 11.000 S bestimmten Verfahrenskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.