Verfassungsgerichtshof B239/87

B239/87Cour constitutionnelle25 sept. 1987

Regest

VfGH / Zuständigkeit

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B239/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1987

Spruch

1. Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt. Die Beschwerde wird dem VwGH zur Entscheidung abgetreten.

Kosten werden nicht zugesprochen.

2. Der Antrag des Einschreiters auf Zuspruch einer Entschädigung wird zurückgewiesen.

Das Begehren, diesen Antrag dem VwGH abzutreten, wird abgewiesen.

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