Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B353/86,B354/86,B355/86,B356/86,B357/86,B358/86,B359/86,B360/86, B361/86
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 14.10.1987
Spruch
Die Bf. sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Das Land Steiermark ist schuldig, den Bf. zuhanden ihres Vertreters die mit 15.950 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.