Texte intégral
Verfassungsgerichtshof V81/87
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 26.11.1987
Spruch
Z1 der V des Bürgermeisters der Marktgemeinde Hard vom 2. Dezember 1982, Z151/1-806 2532, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten, die insbesondere auf die Inanspruchnahme durch unmündige Minderjährige ausgerichtet sind, verboten wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten ist verpflichtet, die Aufhebung unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.