Texte intégral
Verfassungsgerichtshof V69/87
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 28.11.1987
Spruch
Die Wortfolge "innerhalb einer Frist von einem Jahr" im §18 Abs8 der V des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 20. Dezember 1974, BGBl. Nr. 106/1975, über die Reifeprüfung in den Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten mit Ausnahme der Höheren Lehranstalten für Fremdenverkehrsberufe, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Der Bundesminister für Unterricht, Kunst und Sport ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt verpflichtet.