Texte intégral
Verfassungsgerichtshof G55/87,G56/87,G57/87,G58/87
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 12.12.1987
Spruch
Die Worte "gemäß §2 Abs1 Z. 3 bezeichneten" in Abs1 und der Satzteil ", soweit sie durch eine V nach §2 Abs1 bei dieser Behörde oder Dienststelle zugelassen ist" in Abs2 des § 13 des Volksgruppengesetzes, BGBl. Nr. 396/1976, werden als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.