Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1022/87
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 25.02.1988
Spruch
Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid in seinen verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter und auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Bf. zu Handen seines Vertreters die mit 11.000 S bestimmten Verfahrenskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.