Verfassungsgerichtshof B1056/87

B1056/87Cour constitutionnelle10 juin 1988

Regest

Verwaltungsstrafrecht / Festnehmung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1056/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.1988

Spruch

Die Bf. ist durch die am 28. August 1987 um 0,50 Uhr in Höchst von Gendarmeriebeamten vorgenommene Festnahme und die darauffolgende, bis 6,00 Uhr währende Anhaltung weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Die Bf. ist schuldig, dem Land Vorarlberg die mit S 3.184,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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