Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1213/87
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 13.06.1988
Spruch
Die Bf. ist dadurch, daß ein Organ des Zollamtes Oberndorf am 6. Oktober 1987 um etwa 11,40 Uhr einen ihr gehörenden PKW beschlagnahmte, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der Bf. zu Handen des Beschwerdevertreters die mit 11.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.