Verfassungsgerichtshof B1213/87

B1213/87Cour constitutionnelle13 juin 1988

Regest

Beschlagnahme, Finanzstrafrecht, Eigentumseingriff, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1213/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.06.1988

Spruch

Die Bf. ist dadurch, daß ein Organ des Zollamtes Oberndorf am 6. Oktober 1987 um etwa 11,40 Uhr einen ihr gehörenden PKW beschlagnahmte, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der Bf. zu Handen des Beschwerdevertreters die mit 11.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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