Texte intégral
Verfassungsgerichtshof G48/87,V14/87
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 14.06.1988
Spruch
I. §344 ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
II. Die §§2 und 3 der V des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 8. Mai 1956, BGBl. Nr. 105/1956, werden als gesetzwidrig aufgehoben.
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt verpflichtet.