Verfassungsgerichtshof B11/87

B11/87Cour constitutionnelle16 juin 1988

Regest

Meinungsäußerungsfreiheit / Pressefreiheit / Straßenpolizei

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B11/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.1988

Spruch

Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

und dem VwGH zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Bf. durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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