Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B108/88,B138/88,B315/88,B419/88,B772/88,B781/88,B931/88,B1028/88, B1062/88,B1215/88,B1216/88
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 27.09.1988
Spruch
Die bf. Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer gesetzwidrigen V in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr) ist schuldig, den bf. Parteien zuhanden der Beschwerdevertreter die jeweils mit S 11.000,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.