Verfassungsgerichtshof B1321/87

B1321/87Cour constitutionnelle27 sept. 1988

Regest

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1321/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.1988

Spruch

Der Bf. ist durch seine am 31. Oktober 1987 zwischen 15.00 Uhr und 21.55 Uhr durch Organe der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems erfolgte Anhaltung auf dem Gendarmerieposten Kirchdorf an der Krems und im Polizeigefangenenhaus Steyr weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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