Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B639/87
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 13.12.1988
Spruch
Die bf. Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
und dem VwGH zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die bf. Gesellschaft durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
Die bf. Gesellschaft ist schuldig, dem Mitbeteiligten Gerhard Matheis zuhanden seines Vertreters die mit 11.000 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.