Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1293/88
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 27.02.1989
Spruch
1. beschlossen:
Die Beschwerde des J B wird zurückgewiesen.
2. gemäß Art144 B-VG zu Recht erkannt:
F A ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird daher abgewiesen.
Der Antrag, die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird abgewiesen.