Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1743/88
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 28.02.1989
Spruch
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art8 MRK) verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin, zu Handen des Beschwerdevertreters, die mit 11.000,-- S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.