Texte intégral
Verfassungsgerichtshof G232/88,G233/88
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 04.03.1989
Spruch
In der Z3 im §26 Abs3 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, in der Fassung der 41. Gehaltsgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 656/1983, waren die erste der beiden Wortfolgen "innerhalb von sechs Monaten", die Wortfolge "das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat und" sowie das Wort "solchen" verfassungswidrig.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
Im übrigen wird das Verfahren eingestellt.