Texte intégral
Verfassungsgerichtshof G163/88,G167/88,G211/88,G226/88,G231/88
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 09.03.1989
Spruch
In §67 Abs10 ASVG idF der 41. Novelle, BGBl. Nr. 111/1986, werden die Worte "zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen und die" als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 28. Feber 1990 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Bundesgesetzblatt verpflichtet.