Verfassungsgerichtshof B852/89

B852/89Cour constitutionnelle4 déc. 1989

Regest

Getränkesteuer Wien, VfGH / Aufhebung Wirkung, Eigentumseingriff

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B852/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.12.1989

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird daher aufgehoben.

Das Land Wien ist schuldig, der Beschwerdeführerin die mit S 15.000,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.