Verfassungsgerichtshof B921/89

B921/89Cour constitutionnelle26 févr. 1990

Regest

Verwaltungsstrafrecht,Strafe, Vollzug

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B921/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.1990

Spruch

Der Beschwerdeführer C R ist dadurch, daß er am 6. Juli 1989 etwa eine Stunde lang in Wien von Organen der dortigen Bundespolizeidirektion zur Strafvollstreckung in Haft gehalten wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.

Der Bund (Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Vertreters die mit 15.000 S bestimmten Kosten des Beschwerdeverfahrens binnen vierzehn Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.

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