Verfassungsgerichtshof B483/89

B483/89Cour constitutionnelle27 févr. 1990

Regest

Ausübung unmittelb Befehls- und Zwangsgewalt, Kraftfahrrecht, Zulassung, Kennzeichen, Überprüfung, Straßenpolizei, Fahruntauglichkeit

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B483/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1990

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch die am 15. März 1989 bei Kühnsdorf (Kärnten) erfolgte Entfernung der Kennzeichentafeln und Abnahme des Zulassungsscheines seines Motorrades durch ein Organ der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.

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