Verfassungsgerichtshof B109/87

B109/87Cour constitutionnelle27 févr. 1990

Regest

Außenhandel, Ausfuhrbewilligung, Erwerbsausübungsfreiheit wirtschaftliches Interesse

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B109/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.1990

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Unversehrtheit des Eigentums sowie auf Freiheit der Erwerbsbetätigung verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden der Beschwerdevertreter die mit 11.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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