Verfassungsgerichtshof B802/89

B802/89Cour constitutionnelle6 mars 1990

Regest

Person juristische, Gewerberecht, Rauchfangkehrergewerbe Gewerbeberechtigung, Lokalbedarf, Umweltschutz, Erwerbsausübungsfreiheit

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B802/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.03.1990

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Gesellschaft durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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